Entlassmanagement
Wir möchten, dass Sie auch nach der Behandlung in unserem Krankenhaus eine professionelle Anschlussbehandlung erfahren. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit werden alle dahingehenden Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements nach §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V geplant und vorbereitet.
Damit entsprechen wir einer gesetzlichen Vorgabe, die ab 1. Oktober 2017 für alle Krankenhäuser und Kliniken bindend ist.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen auf dieser Basis noch besser und intensiver während Ihres Krankenhausaufenthaltes bei uns zu unterstützen und auf die Zeit nach Ihrer stationären Entlassung vorzubereiten.
Grundsätzlich neu ist dieser Service zwar nicht, ab Oktober 2017 kommen jedoch gesetzliche Neuerungen hinzu.
Gerne steht Ihnen unsere Ansprechpartner auf den Stationen für weitere Fragen zur Verfügung.
Ansprechpartner für Fragen
Urologie 03581 72-2021
Chirurgie 03581 72-2031
Innere 03581 72-2041
Palliativ 03581 72-2067
Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag
09.00 bis 19.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag
10.00 bis 14.00 Uhr